AGB für Ballteilnehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vom Deutschen Gesundheitsball

§ 1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Ticketverkäufe des Deutschen Gesundheitsballs, eine Veranstaltung der fithera GmbH & Co. KG, Ewald-Renz-Str. 1, 76669 Bad Schönborn („Veranstalter“) im Zusammenhang mit den Deutschen Gesundheitsball Events gegenüber den Ticketkäufern und Ballteilnehmern.

§ 2 Ticketbestellung

Tickets können – je nach Verfügbarkeit – für die Gala-Veranstaltung in verschiedenen Sitzplatz-Kategorien beim Veranstalter bestellt werden. Der angegebene Ticketpreis ist sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen.

Die AGB können vom Ballteilnehmer jederzeit unter https://www.deutscher-gesundheitsball.de/agb nochmals aufgerufen werden. Das Ticketportal wird vom Dienstleister Snapticket GmbH bereitgestellt. Die Fakturierung läuft direkt über den Veranstalter.

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Ballteilnehmers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events sowie zur Kommunikation vor, während und nach der Veranstaltung. Alles Weitere kann unserer Datenschutzerklärung unter https://www.deutscher-gesundheitsball.de/datenschutz entnommen werden.

§ 3 Stornierung und Rückgabe von Tickets / Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht

Die Rückgabe oder Stornierung eines Tickets muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang bei der fithera GmbH & Co. KG. Erfolgt die Stornierung bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % berechnet. Bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt diese 50 %. Bei späteren Absagen bis 30 Tage zum Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 % berechnet. Bei Nichterscheinen ist die volle Gebühr zu entrichten. Das Recht des Ballteilnehmers auf außerordentliche Kündigung des zustande gekommenen Kaufvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein Ersatzteilnehmer kann bis zum Veranstaltungsbeginn vom Auftraggeber (Ballteilnehmer) benannt oder dessen Ticket im Ticketportal an eine andere Person selbständig übertragen werden.

Eine kostenfreie Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Ballteilnehmer unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu Abschnitt § 5 “Höhere Gewalt”).

Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events umgehend auf seiner Webseite veröffentlichen. Im Falle einer Absage oder einer unzumutbaren Verlegung wird der Ticketpreis erstattet. Ankündigungen von Künstlern, Musikern und Programm sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.

Der Ballteilnehmer hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.

§ 4 Übertragung und Verfall von Tickets

Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Im Falle von Krankheit können Tickets an Personen in Führungsposition der Fitness-, Therapie- und Gesundheitsbranche bis zum Eventbeginn im Ticketportal an eine andere Person selbständig übertragen werden. Wurde ein Ticket nicht rechtzeitig bis zum Eventbeginn an eine andere Person erfolgreich übertragen, so verliert dieses ihre Gültigkeit und Berechtigung zum Einlass.

§ 5 Höhere Gewalt

Sollte das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen, beispielsweise Staatstrauer, Witterungseinflüssen, Streik oder Krieg, nicht stattfinden oder verlegt werden, haftet der Veranstalter nicht für daraus resultierende Verluste oder Schäden. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Ticketpreises.

§ 6 Einlass zum Event

Der Ballteilnehmer ist verpflichtet, bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorzuzeigen. Da die Tickets personengebunden sind, kann er zudem aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Nach erfolgreicher Einlasskontrolle erhält der Ballteilnehmer ein nicht übertragbares Abzeichen (z. B. ein Armband), das er während des gesamten Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach einem Verlassen der Veranstaltungsräume erneut Einlass zu erhalten.

Um ein sicheres und angenehmes Event für alle Ballteilnehmer zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Ballteilnehmer den Einlass zu verwehren, wenn diese aggressiv oder ausfallend auftreten oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen in die Veranstaltungsräume ist untersagt.

§ 7 Hausrecht und -ordnung / Ambush-Marketing / Guerilla-Marketing

Der Veranstalter übt während der Events das Hausrecht aus, und seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthalts in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei ungenehmigten Ambush- und/oder Guerilla-Marketing-Aktionen kann der Ballteilnehmer von der weiteren Teilnahme am Event ausgeschlossen und aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegenüber dem Ballteilnehmer bleiben davon unberührt.

§ 8 Ballteilnehmer-Richtlinien

Der Ticketverkauf richtet sich ausschließlich an Fachpublikum der Fitness-, Therapie- und Gesundheitsbranche, Personen des öffentlichen Lebens, Politiker und Presse. Fachpublikum sind beispielsweise Personen in führender Position, wie Inhaber, Geschäftsführer und Führungskräfte, oder Handelsvertreter eines Unternehmens mit der unternehmerischen Ausrichtung und Tätigkeit im Bereich Fitness, Therapie und Gesundheit. Bei unberechtigtem Ticketerwerb (insbesondere von Endverbrauchern) kann der Veranstalter fithera GmbH & Co. KG das Ticket ohne Angabe von Gründen kostenpflichtig stornieren.

§ 9 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Das Gleiche gilt bei der Verletzung von Garantieversprechen oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Ballteilnehmer regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters, wie auch seiner Organe.

§ 10 Nutzungsrechte / Aufnahmen von Ballteilnehmern

Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion, können fithera GmbH & Co. KG oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Presse, Medienpartner, Aussteller, Rundfunk) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ballteilnehmern der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch fithera GmbH & Co. KG sowie von ihr jeweils autorisierten Dritten (z.B. Presse, Medienpartner, Aussteller, Rundfunk) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden wie z.B. auf www.deutscher-gesundheitsball.de, auf sozialen Netzwerken, im Internet und Printmedien.

§ 11 Datenschutz

Der Veranstalter verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Ballteilnehmers ausschließlich zur Abwicklung der Ticketbestellung und zur Durchführung des Events. Alles Weitere kann in der Datenschutzerklärung des Veranstalters entnommen werden.

Sofern der Ballteilnehmer seine Einwilligung erteilt hat, können die von ihm angegebenen Daten auch zu Werbezwecken durch den Veranstalter genutzt oder an Dritte weitergegeben werden. Der Ballteilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen (etwa durch E-Mail an: info@deutscher-gesundheitsball.de).

§ 12 Gerichtsstand, Wirksamkeit

Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist das Amtsgericht Mannheim, soweit kein anderer Gerichtsstand gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der fithera GmbH & Co. KG und seinem gewerblichen Vertragspartner findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei das Schriftformerfordernis wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.

Stand: 10. März 2025

 

Ewald-Renz-Straße 1
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Deutschland